Äquivalenzen / Passerellen
Trainerinnen und Trainer, welche über eine akademische oder ausländische Traineranerkennung oder sehr lange internationale Erfahrung verfügen, können einen Antrag auf Prüfung einer Äquivalenz resp. Passerelle stellen. Wichtig: der Antrag kann nur über den jeweiligen nationalen Sportverband eingereicht werden. Dieser verfügt über alle relevanten Informationen bezüglich Antragseinreichung.
Informationen zu den einzelnen Anerkennungen gibt es im entsprechenden Untermenü.
Eingabetermine für Anerkennungsverfahren
Es werden vier Anerkennungsprüfungsperioden angeboten: Bis 31. Januar eingereichte Anerkennungsanträge werden im 1. Quartal (bis 31. März) geprüft; bis 30. April eingereichte Anerkennungsanträge werden im 2. Quartal (bis 30. Juni) geprüft; bis zum 31. Juli eingereichte Anerkennungsanträge werden im 3. Quartal (bis 30. September) geprüft; bis 31. Oktober eingereichte Anerkennungsanträge werden im 4. Quartal (bis 31. Dezember) geprüft.
Wichtig!
Bitte vor der Antragseinreichung mit Ihrem nationalen Sportverband Kontakt aufnehmen. Dieser verfügt über alle relevanten Informationen bezüglich Antragseinreichung.
Formulare
Anerkennungsprozess
Die Phasen des Anerkennungsprozesses im Rahmen des sportartübergreifenden Einführungskurses (EK) in das Schweizer Sportsystem sehen wie folgt aus:
- Vor der EK-Anmeldung (bis 2 Monate vor dem EK): Der/die Ausbildungsverantwortliche des nationalen Sportverbandes überprüft die einzureichenden Dokumente der EK-Teilnehmenden (Anmeldeformular, Diplome, beglaubigte Übersetzungen) und vermerkt auf dem einzureichenden Anmeldeformular eine «provisorische Äquivalenzeinstufung des Verbandes», bevor die EK-Anmeldung über den J+S-Coach erfolgt.
- Nach der EK-Anmeldung (bis zum Kursstart): Die J+S-Kursadministration prüft die eingegangenen Dokumente und fordert allfällige Ergänzungen sowie Dokumente nach. Die TBS überprüft die Dokumente bezüglich des Anerkennungsprozesses und informiert die J+S-Administration über allfällige Nachforderungen.
- Während dem EK: Die TBS bespricht mit dem/der anwesenden Ausbildungsverantwortlichen die Einstufung in das J+S-System sowie das weiter Vorgehen (inkl. allfällige Auflagen). Der/die Ausbildungsverantwortliche informieret die Teilnehmenden an dritten Tag anlässlich des Qualifikationsgesprächs darüber.
- Höhereinstufung Äquivalenz/Passerelle Leistungs-/Spitzensport: Die EK-Teilnehmenden absolvieren ihre weiteren J+S-Ausbildungen (sowie Verbandsausbildungen) gemäss Einstufung ins J+S-System (GA, WB1 und WB2). Nach erfolgreichem Abschluss des ComPass können sie mit einer entsprechenden Verbandsempfehlung eine Höhereinstufung im Leistungs-/Spitzensport bei der TBS beantragen. Nach Prüfung aller Unterlagen und der absolvierten J+S-Ausbildungen (mindestens EK und ComPass) durch die TBS wird ein allfälliger Antrag auf Höherstufung der zuständigen Prüfungskommission (PK) unterbreitet, welche abschliessend darüber entscheidet.
Äquivalenzen für ausländische Ausbildungen
Trainerinnen und Trainer, welche über eine ausländische Traineranerkennung verfügen, können über ihren nationalen Sportverband einen Antrag auf Prüfung einer Äquivalenz resp. Passerelle stellen.
Äquivalenzen für erfahrene Trainer/innen
Trainerinnen und Trainer, welche über sehr lange internationale Erfahrung verfügen, können über ihren nationalen Sportverband einen Antrag auf Prüfung einer Äquivalenz resp. Passerelle stellen.
Passerellen für BSc im Sport
Trainerinnen und Trainer, welche über eine akademische Ausbildung verfügen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können über ihren nationalen Sportverband einen Antrag auf Prüfung einer Äquivalenz resp. Passerelle stellen.
Passerellen für MSc im Sport
Trainerinnen und Trainer, welche über eine akademische Ausbildung verfügen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können über ihren nationalen Sportverband einen Antrag auf Prüfung einer Äquivalenz resp. Passerelle stellen.
FAQ Anerkennungen
Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen EHSM
Hauptstrasse 247
2532 Magglingen

