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FAQ

Broschüren FAQ Sportanlagen

Häufig gestellte Fragen 

  • Bei den schriftlichen Empfehlungen des BASPO handelt es sich nicht um Normen oder Gesetze, sondern um Planungsgrundlagen, die den Stand der Technik wiedergeben.
  • Sie können im Rahmen von Genehmigungsverfahren (Baubewilligungen, Subventionen) für verbindlich erklärt oder bei Rechtsfällen für die Urteilsfindung herangezogen werden.

  • Über die Zulassung von Spielfeldern für Wettkämpfe entscheiden einzig und allein die jeweiligen nationalen resp. internationalen Sportverbände. Das BASPO hat diese Kompetenz nicht.
  • Somit können auch nur die entsprechenden Sportverbände über Ausnahmebewilligungen betreffend Abmessungen, Sicherheitsräumen und freie Höhen der Spielfelder befinden.

  • Sportanlagen können über die kantonalen Sport-Toto-Fonds subventioniert werden. Primäre Ansprechstelle ist das kantonale Sportamt.
  • Der Bund leistet im Rahmen des «Nationalen Sportanlagenkonzeptes NASAK» nur Beiträge an ausgewählte Sportinfrastrukturen von nationaler Bedeutung (Finanzierung Bau).

  • effeSPORT: Das nationale Förderprogramm effeSPORT dient zur Effizienzsteigerung der Beleuchtung von Sportanlagen (Fussball, Tennis, Hallenbad …). Es werden Sanierungsprojekte gefördert, die bis 2024 realisiert werden und vorgegebene Bedingungen erfüllen.


Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen EHSM Fachstelle Sportanlagen
Hauptstrasse 247
2532 Magglingen
Tel.
+41 58 467 67 67

E-Mail

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