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FAQ

Rasenpflege

Häufig gestellte Fragen 

  • Sportanlagen können über die kantonalen Sport-Toto-Fonds subventioniert werden. Primäre Ansprechstelle ist das kantonale Sportamt.
  • Der Bund leistet im Rahmen des «Nationalen Sportanlagenkonzeptes NASAK» nur Beiträge an wenige ausgewählte Sportinfrastrukturen, die im Katalog der Anlagen von nationaler Bedeutung aufgeführt sind.

  • effeSPORT: Förderprogramm für die Beleuchtungssanierung von Sportanlagen (bis spätestens 1. September 2022)
  • sinum.ch/wandbrausen: Programm Wandbrausen Schweiz (Ersatz Duschbrausenköpfe)
     

  • Bei den Normen und Empfehlungen handelt es sich nicht um Gesetze, sondern um Planungsgrundlagen, die den Stand der Technik wiedergeben.
  • Sie können im Rahmen von Genehmigungsverfahren (Baubewilligungen, Subventionen) für verbindlich erklärt oder bei Rechtsfällen für die Urteilsfindung herangezogen werden.

  • Alle uns bekannten Lieferanten und die in der Schweiz angebotenen Produkte sind in der «BASPO Schrift 901 Sportböden - Lieferantenverzeichnis» aufgeführt.
  • Es werden keine wertenden Angaben über die aufgeführten Firmen und Produkte gemacht.

  • Über die Zulassung von Spielfeldern für Wettkämpfe entscheiden einzig und allein die jeweiligen, nationalen Sportverbände. Das BASPO hat diese Kompetenz nicht.
  • Entsprechend können auch nur die nationalen Sportverbände Ausnahmebewilligungen betreffend Abmessungen, Sicherheitsräume und freie Höhen der Spielfelder erteilen.

  • Die Fachstelle ist kein Planungsbüro und arbeitet keine Projekte aus.
  • Alle aus der Sicht des Sportes zu berücksichtigende Aspekte sind in den Publikationen beschrieben.


Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen EHSM Fachstelle Sportanlagen
Hauptstrasse 247
2532 Magglingen
Tel.
+41 58 467 67 67

E-Mail

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