FAQ
Anerkennung von ausländischen Diplomen
Für Fragen über die Äquivalenz von ausländischen Sportlehrerdiplomen, wenden Sie sich an die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Für Fragen über die Äquivalenz von anderen Diplomen, wenden Sie sich an das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.
Begriffserklärung
Ein Gasthörer ist eine nicht immatrikulierte Person, welche in Eigeninitiative und ohne Pflichten Lehrveranstaltungen an Pädagogischen- oder Fachhochschulen oder Universitäten besucht. Er absolviert in der Regel keine Prüfungen, die Wissensvermittlung steht im Vordergrund. Der Gaststudierende hingegen ist an einer Pädagogischen- oder Fachhochschule oder Universität immatrikuliert und belegt Lehrveranstaltungen an einer anderen Institution. Er absolviert die Prüfungen und erhält einen Nachweis über die absolvierten Kurse, welche an der eigenen Hochschule oder Universität angerechnet werden können.
Die Fachspezifischen Ausdrücke finden Sie im Modulhandbuch.
Bildungsstufen
Primarstufe = Primarschule bis und mit 6. Schuljahr
Sek I = Primarschule 7. - 9. Schuljahr
Sek II = Gymnasium / Berufsfachschulen
Für weitere Informationen dazu und zum Bildungssystem Schweiz wenden Sie sich an die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK).
Gasthörer und Gaststudenten
Ja, Gasthörer sind an der EHSM willkommen, die Studiengangleitung entscheidet über die Zulassung. Die Kosten sind wie folgt: CHF 50.- Einschreibegebühr CHF 50.- pro ECTS-Punkt CHF 200.- pro Blockwoche (BW), exkl. Kosten für Transport, Unterkunft und Verpflegung, Ausrüstung o.ä.
Ja, Gaststudenten sind an der EHSM willkommen, die Studiengangleitung entscheidet über die Zulassung. Die Kosten sind wie folgt: CHF 50.- pro ECTS-Punkt CHF 200.- pro Blockwoche (BW), exkl. Kosten für Transport, Unterkunft und Verpflegung, Ausrüstung o.ä.
Informationstag
Ja, die EHSM führt eine Informationsveranstaltung pro Jahr durch (Ende November oder Anfang Dezember). Nähere Informationen finden Sie hier.
Die EHSM referiert in erster Linie vor Multiplikatoren (Lehrkräfte, Berufsberater/innen usw.). Ein Referat vor Schüler/innen kommt nur in Frage, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: mindestens 50 Teilnehmende mindestens 45 Minuten für die Präsentation und Fragen Entschädigung für unsere Referenten (ca. CHF 400.-, der Betrag wird durch die Sportstudienleitung festgelegt).
Stipendium
Die Kantone entscheiden über die Vergabe der Stipendien, der Bund beteiligt sich mit Subventionen. Für Auskünfte kontaktieren Sie das Erziehungs- und Bildungsdepartement Ihres Wohnkantones (EDK)
Studium
Das Studium umfasst 180 Kreditpunkte, aufgeteilt in ein Grundstudium von 60 Kreditpunkten und ein Fachstudium von 120 Kreditpunkten. Die Regelstudiendauer beträgt drei-, die maximale Studiendauer sechs Jahre. Einen fixen Studienplan für Teilzeit gibt es nicht. Sie stellen sich Ihren Studienplan anhand der Vorgaben des Reglementes und dem Modulhandbuch selber zusammen. Diese Dokumente finden Sie hier.
Einen fixen Studienplan für Teilzeit gibt es nicht. Sie stellen sich Ihren Studienplan anhand der Vorgaben des Reglementes und dem Modulhandbuch selber zusammen. Diese Dokumente finden Sie hier.
Nein. Das Studium muss normal absolviert werden (keine Äquivalenzanrechnung).
Ja, da Sie sich Ihren Studienplan selber zusammenstellen, ist dies möglich.
Für die persönliche Einschätzung dient als Orientierungshilfe: Goethe Zertifikat B2 für Deutsch DELF B2 für Französisch.
Übertritt von einer Universität an die EHSM
Für einen prüfungsfreien Übertritt aus einem anderen Hochschul-Sportstudium (Lizenziat oder Bachelor/Master) ins Bachelorstudium EHSM werden mindestens 60 ECTS Kreditpunkte aus einem Hauptfachstudium in Sport oder Sportwissenschaften verlangt. Wer weniger vorweist, muss die Eignungsabklärung bestehen und kann ins 1. Semester eintreten. ECTS-bewertete Studienleistungen werden dabei angerechnet, sofern die entsprechenden Module auch Bestandteil des Bachelorstudiums an der EHSM sind.
Eignungsabklärung: Zulassungsbedingungen
Nein. Zur Zulassung an die EHSM werden nur "gültige" Ausweise akzeptiert (sie dürfen nicht älter als 4jährig sein).
Informationen dazu finden Sie unter Zulassung.
Informationen dazu finden Sie unter Zulassung.
Informationen zu Kursen und Durchführungen finden Sie beim Ersthelfer Stufe 1 IVR.
Ja, bestehen Sie die Eignungsabklärung und danach auch die Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität, sind Sie zum Bachelorstudium Sport zugelassen. Bestehen Sie die Eignungsabklärung, jedoch nicht die Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität, sind Sie nicht zugelassen.
Informationen dazu finden Sie unter Zulassung.
Als Grundlage für die Bewertung von ausländischen Reifezeugnissen und Vorbildungsausweisen orientiert sich die EHSM an den Empfehlungen der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (swissuniversities).
Keine Einschränkungen, die Studienrichtung können Sie frei wählen.
Eignungsabklärung: Durchführung
Nein. Sie müssen alle Disziplinen zu den üblichen Konditionen absolvieren.
Gemessene Zeit, bis die Kandidatinnen und Kandidaten das vorgegebene Tempo nicht mehr mitlaufen können. Ein Versuch.
In der Aula auf einem Kunststoffbelag.
Freie Grundbewegungen wie Gehen, Laufen, Hüpfen, Springen, Rollen, Schwingen, Federn, Wippen usw. oder tänzerische Formen vom Volkstanz bis zum freien Break oder Hip-Hop. Alle Bewegungen in Raum- und Zeitvariationen.
Nein. Sie müssen alle Disziplinen zu den üblichen Konditionen absolvieren.