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MedienmitteilungVeröffentlicht am 26. November 2025

Verarbeitete tierische Proteine: Bundesrat passt Gesetzgebung an und gewährleistet weiterhin ein hohes Sicherheitsniveau

Bern, 26.11.2025 — Der Bundesrat verabschiedete an seiner Sitzung vom 26. November 2025 die Revision der Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP) sowie die neue Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über die Verwertung von tierischen Nebenprodukten für Futtermittel und als Dünger (VVTNP). Als tierische Nebenprodukte gelten alle Teile von Tieren, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Mit den Änderungen ist es ab dem 1. Januar 2026 wieder möglich, bestimmte verarbeitete tierische Proteine unter sehr strengen Auflagen an Schweine und Geflügel zu verfüttern. Damit können Nebenprodukte von gesunden Tieren besser verwertet werden. Das Verbot, tierische Proteine in Futtermitteln für Wiederkäuer zu verwenden, bleibt bestehen. Diese Änderungen haben keine direkten Auswirkungen auf Lebensmittel. Deren Sicherheit ist gewährleistet, ebenso wie der Gesundheitsschutz.

Ab dem 1. Januar 2026 ist es wieder erlaubt, bestimmte verarbeitete tierische Proteine (VTP) in Futtermitteln für Schweine und Geflügel zu verwenden. Konkret können Geflügelproteine für Schweine und Schweineproteine für Geflügel eingesetzt werden. Für Wiederkäuer sind verarbeitete tierische Proteine weiterhin verboten. Diese Massnahme wurde 2001 zur Bekämpfung der bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE), auch bekannt als Rinderwahnsinn, eingeführt und bleibt in Kraft. Die Verwendung von Insektenproteinen, die bisher nur für Nutzfische zulässig war, wird auf Schweine und Geflügel ausgeweitet. Künftig ist es auch erlaubt, Gelatine und Kollagen von Wiederkäuern an Nichtwiederkäuer zu verfüttern. Tierische Nebenprodukte mit hohem Risiko, zum Beispiel Tierkörper, bleiben in der Tierernährung verboten. Nebenprodukte mit mässigem Risiko dürfen weiterhin als Dünger verwendet werden, aber unter strengeren Bedingungen, indem sie für Tiere ungeniessbar gemacht werden.

Nach Arten getrennte Produktionsketten

Damit ein hohes Sicherheitsniveau gewährleistet ist, muss die Produktionskette von Futtermitteln streng nach Arten getrennt sein. Für jede Proteinart müssen separate Betriebszweige bestehen und eine Vermischung muss strikt verhindert werden. Produktionsbetriebe müssen von den zuständigen Behörden bewilligt sein und eine vollständige Rückverfolgbarkeit gewährleisten. Zusätzlich kommen Branchenrichtlinien zur Anwendung. Die kantonalen Veterinärdienste und die amtliche Futtermittelkontrolle von Agroscope überwachen die Umsetzung regelmässig.

Sichere und nachhaltige Wiederverwertung von tierischen Nebenprodukten

Die Anpassung der Gesetzgebung über tierische Nebenprodukte gewährleistet den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier. Gleichzeitig ist die Äquivalenz mit den geltenden Bestimmungen der Europäischen Union (EU) weiterhin sichergestellt. Sie passte ihre Gesetzgebung bereits im September 2021 an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse an. Grundlage für die rechtlichen Änderungen sind umfassende wissenschaftliche Bewertungen, insbesondere durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die wissenschaftlichen Fortschritte ermöglichen es heute, bestimmte tierische Nebenprodukte in der Schweine- und Geflügelfütterung zu verwerten und gleichzeitig einen hohen Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Die rechtlichen Änderungen haben keine direkten Auswirkungen auf Konsumentinnen und Konsumenten oder auf Lebensmittel. Sie tragen jedoch zu einer nachhaltigeren Nutzung tierischer Ressourcen bei.

Die neuen Bestimmungen berücksichtigen auch die besonderen Bedingungen der Tierhaltung in der Schweiz, mit häufig kleinen Betrieben, die mehrere Tierarten wie Schweine und Geflügel oder Wiederkäuer und Geflügel halten. Die Gesetzgebung soll verhindern, dass diese gemischten Betriebe von der Verwertung tierischer Nebenprodukte ausgeschlossen sind.

Die revidierten Verordnungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Der Bundesrat kommt damit den Erwartungen des Parlaments nach, das eine gezielte Lockerung des Verbots von Tiermehl verlangte. Dieses war im Rahmen der BSE-Bekämpfung eingeführt worden.

Kategorien von tierischen Nebenprodukten

Tierische Nebenprodukte werden in drei Risikokategorien eingeteilt. Die Kategorie 1 (hohes Risiko) beinhaltet insbesondere Tierkörper oder bestimmte Teile von Wiederkäuern, die als «spezifizierte Risikomaterialien» gelten. Diese Bestandteile sind einer sicheren Entsorgung zuzuführen. Die Kategorie 2 (moderates Risiko) umfasst Nebenprodukte, die ein Gesundheitsrisiko darstellen und eine strikte Entsorgung oder eine geeignete Behandlung erfordern. Zur Kategorie 3 (geringes Risiko) gehören gesunde Tiere, die für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden und bei denen gewisse Teile nicht als Lebensmittel verwendet werden. Diese Kategorie wird hauptsächlich zu Heimtierfutter verarbeitet.

Gesetzgebung

Verfütterung von tierischen Proteinen und Insekten

Ergebnisbericht