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MedienmitteilungVeröffentlicht am 26. November 2025

Finanzausgleich: Ausgleichszahlungen 2026

Bern, 26.11.2025 — Die Finanzausgleichszahlungen 2026 steigen gegenüber dem Vorjahr um 227 Millionen Franken auf 6,4 Milliarden Franken. Der Bundesrat hat die Ausgleichszahlungen an seiner Sitzung vom 26. November 2025 im Rahmen einer Teilrevision der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) gutgeheissen.

Die Finanzausgleichszahlungen an die Kantone belaufen sich im Jahr 2026 auf insgesamt 6,4 Milliarden Franken, das sind 226 Millionen Franken oder 3,7 Prozent mehr als 2025. Davon entfallen 5,2 Milliarden Franken auf den Ressourcenausgleich, 0,9 Milliarden Franken auf den Lastenausgleich und 0,3 Milliarden Franken auf die temporären Massnahmen. Der Bund finanziert rund zwei Drittel der gesamten Zahlungen (4,3 Mrd. Fr.).

Tabelle: Finanzausgleichszahlungen

Starker Anstieg der Ausgleichszahlungen im Ressourcenausgleich

Das zentrale Element beim Ressourcenausgleich ist die Garantie der Mindestausstattung für die ressourcenschwächsten Kantone in der Höhe von 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts. Massgebend für die Berechnung des Ressourcenausgleichs 2026 sind die steuerlichen Bemessungsjahre 2020, 2021 und 2022. Der Ressourcenindex 2026 steigt gegenüber 2025 bei 9 Kantonen an, bei 17 Kantonen ist er rückläufig. Die grösste Zunahme verzeichnet der Kanton Genf (+11,4 Indexpunkte), den stärksten Rückgang der Kanton Basel-Stadt (‑4,7 Indexpunkte). Die Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone steigen im Vergleich zum Vorjahr um 324 Millionen oder 6,7 Prozent auf insgesamt 5,2 Milliarden Franken. Dieser Betrag wird zu 60 Prozent durch den Bund und zu 40 Prozent durch die ressourcenstarken Kantone finanziert. Der Anstieg resultiert je zur Hälfte aus den wachsenden Steuereinnahmen (165 Mio.) und aus der Zunahme der Disparitäten (159 Mio.).

Lastenausgleich bleibt stabil

Der vom Bund finanzierte Lastenausgleich beträgt 2026 insgesamt 911 Millionen Franken. Die Dotation des Lastenausgleichs verändert sich gegenüber dem Vorjahr nicht.

Temporäre Massnahmen

Die Zahlungen von Bund und Kantonen für den Härteausgleich werden seit 2016 jährlich um 5 Prozent des Anfangsbetrags reduziert und sinken deshalb im Jahr 2026 um 17 Millionen Franken auf 157 Millionen Franken. Die vom Bund finanzierten Ergänzungsbeiträge belaufen sich 2026 wie im Vorjahr auf 180 Millionen Franken und fliessen in die Kantone Wallis, Graubünden und Freiburg. Die im Rahmen der Reform 2020 beschlossenen temporär und degressiv ausge­stalteten Abfederungsmassnahmen für die ressourcenschwachen Kantone entfallen ab 2026.

Kleine Anpassungen nach Anhörung der Kantone

Die am 11. Juni 2025 publizierten Zahlen für das Jahr 2026 sind den Kantonen zur Stellung­nahme unterbreitet worden. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanz­direktoren (FDK) hat sich am 26. September 2025 dazu geäussert. Sie beantragt eine Anpassung der Datengrundlage bei den Kantonen Nidwalden und Tessin. Der Bundesrat hat diesem Antrag entsprochen. Die auf dieser Datengrundlage neu berechneten Zahlungen im Ressourcenausgleich ändern sich nur sehr wenig.

Die Ausgleichsgefässe

Der Ressourcenausgleich hat zum Ziel, Kantone mit unterdurchschnittlichen eigenen Res­sourcen, die so genannten ressourcenschwachen Kantone, mit genügend frei verfügbaren Finanzmitteln auszustatten. Die Mindestausstattung ist gesetzlich geregelt und beläuft sich auf 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts. Der Ressourcenausgleich wird durch den Bund (vertikaler Ressourcenausgleich) und die ressourcenstarken Kantone (horizontaler Ressourcenausgleich) finanziert. Die Ressourcenstärke misst die steuerlich ausschöpfbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kantone.

Die beiden Lastenausgleichsgefässe: Kantone, die durch ihre Bevölkerungsstruktur oder Zentrumsfunktion übermässig belastet sind, werden durch den soziodemografischen Lasten­ausgleich (SLA) entlastet. Kantone, die bedingt durch ihre Höhenlage, die Steilheit des Geländes oder aufgrund ihrer spezifischen Besiedlungsstruktur übermässig Lasten zu tragen haben, werden durch den geografisch-topografischen Lastenausgleich (GLA) entlastet. SLA und GLA werden vollständig durch den Bund finanziert.

Der Härteausgleich stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Über­gang zum neuen Finanzausgleichsystem im Jahr 2008 finanziell schlechter gestellt wird. Er ist bis maximal 2034 befristet und wird seit 2016 jährlich um fünf Prozent des Anfangsbetrags abgebaut. Ein anspruchsberechtigter Kanton verliert seinen Anspruch auf Härteausgleich, wenn er ressourcenstark wird. Die Dotation des Härteausgleichs reduziert sich dementspre­chend. Der Härteausgleich wird vom Bund (zwei Drittel) und von den Kantonen (ein Drittel) finanziert.

Die Ergänzungsbeiträge sollen die negativen Auswirkungen der Anpassungen des Ressour­cenausgleichs im Rahmen der STAF mildern. Der Bund stellt dazu in den Jahren 2024 bis 2030 jährlich 180 Millionen Franken zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt an ressourcen­schwächere Kantone und richtet sich nach den massgebenden eigenen Ressourcen jedes Kantons im Jahr 2023.

Mit den Abfederungsmassnahmen wurden in den Jahren 2021 bis 2025 die finanziellen Auswirkungen der Finanzausgleichsreform 2020 gemildert. Die jeweiligen Beträge wurden gesetzlich festgelegt und proportional zur Bevölkerung auf die ressourcenschwachen Kantone verteilt.

Beilage

Grafische Darstellungen zu den wichtigsten Zahlen des Finanzausgleichs sind im Datenportal der EFV verfügbar:

www.data.finance.admin.ch/superset/dashboard/startseite/