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MedienmitteilungVeröffentlicht am 26. November 2025

Bundesrat genehmigt Änderung des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen

Bern, 26.11.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. November 2025 die Änderung der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV) genehmigt. Die Verordnung enthält Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG). Beide Erlasse sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

In der Herbstsession 2025 haben die Eidgenössischen Räte die von der OECD verabschiedete Erweiterung des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) gutgeheissen. Diese umfasst einerseits die Aktualisierung des gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandards für Informationen über Finanzkonten (GMS). Andererseits beinhaltet die Erweiterung den neuen Melderahmen für den AIA über Kryptowerte (MRK). Die Neuerungen sollen, sofern die Referendumsfrist gegen die entsprechenden Änderungen im AIAG ungenutzt verstreicht, per 1. Januar 2026 gesetzlich verankert sein.

Die AIAV regelt neu unter anderem die Melde-, Sorgfalts- und Registrierungspflichten der Anbieter von Kryptodienstleistungen und präzisiert deren Anknüpfungspunkte zur Schweiz. Weiter unterstehen künftig Vereine, Stiftungen sowie deren Konten direkt dem GMS, wobei sie, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen, vom AIA ausgenommen sind. Die revidierte AIAV definiert die entsprechenden Voraussetzungen. Schliesslich enthält die AIAV neu Übergangsbestimmungen, welche es den betroffenen Kreisen erleichtert soll, den geänderten GMS sowie den MRK umzusetzen.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats hat am 3. November 2025 beschlossen, den MRK bis auf Weiteres mit keinem Partnerstaat anzuwenden. Damit wird der MRK zwar ab Januar 2026 gesetzlich verankert, aber nicht wie vorgesehen per 1. Januar 2026, sondern frühestens 2027 umgesetzt. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 26. November 2025 auch beschlossen, dass die Bestimmungen über Kryptowerte des AIAG bzw. der AIAV im Jahr 2026 keine Anwendung finden.

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