Bundesrat will Mittel für Schutz der Schengen-Aussengrenzen aufstocken
Bern, 26.11.2025 — Der Bundesrat will bei der Aufstockung des europäischen Grenzverwaltungs-Fonds mitmachen. Das hat er an seiner Sitzung vom 26. November 2025 entschieden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft an das Parlament auszuarbeiten. Die Aufstockung des Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI-Fonds) hatte die Europäische Kommission beschlossen.
Der BMVI-Fonds dient dazu, die Schengen-Staaten beim Schutz der Aussengrenzen, bei der Weiterentwicklung der gemeinsamen Visumpolitik und bei der Umsetzung einer integrierten europäischen Grenzverwaltung zu unterstützen. Finanziert werden insbesondere Infrastruktur, Ausrüstung, IT-Systeme sowie Massnahmen zur Bewältigung von Migrations- und Sicherheitsherausforderungen.
Die EU-Kommission hat im Mai 2025 beschlossen, den BMVI-Fonds um eine Milliarde Euro aufzustocken. Für die Schweiz bedeutet dies eine proportionale Erhöhung ihres finanziellen Beitrags: Bis 2027 rechnet der Bundesrat mit einem zusätzlichen Schweizer Beitrag von rund 15 Millionen Franken. Der Gesamtbeitrag für die siebenjährige Laufzeit des Fonds erhöht sich dadurch auf rund 315 Millionen Franken.
Die zusätzlichen Mittel stehen insbesondere für Massnahmen im Bereich Asyl zur Verfügung. Davon profitiert auch die Schweiz. Sie kann – abhängig von eingereichten Projektvorschlägen – voraussichtlich rund 22 Millionen Euro aus der Aufstockung für eigene BMVI-Massnahmen abrufen. Diese zusätzlichen Gelder sollen – zusätzlich zu den der Schweiz zugewiesenen 55 Millionen Euro – in den Jahren 2026 und 2027 verfügbar sein.
Als assoziierter Schengen-Staat hat sich die Schweiz grundsätzlich verpflichtet, alle Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands zu übernehmen. Die zusätzliche Beteiligung der Schweiz muss vom Parlament genehmigt werden. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, bis Ende Juni 2026 eine Botschaft auszuarbeiten.
