Der Bundesrat ändert die Verordnung über den freien Personenverkehr, um unberechtigte Sozialleistungsbezüge zu verhindern
Bern, 26.11.2025 — Der Bundesrat ergreift Massnahmen gegen unberechtigte Aufenthaltsansprüche und Sozialleistungsbezüge. Im Rahmen der Begleitmassnahmen zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» hat er eine Änderung der VFP betreffend die Bewilligungserteilung an EU/EFTA-Staatsangehörige, die im Personalverleih angestellt sind, verabschiedet. Diese Massnahme verhindert die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen B bei unterjähriger Beschäftigung und den unberechtigten Bezug von Sozialleistungen.
Eine Umfrage bei den Kantonen im Jahr 2024 hat gezeigt, dass Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) mitunter Aufenthaltsbewilligungen B für fünf Jahre erhalten, obwohl sie für weniger als ein Jahr im Personalverleih angestellt sind. Diese neue Bestimmung gewährleistet die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben durch die kantonalen Behörden, die in solchen Fällen nur eine Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L für höchstens ein Jahr) erteilen dürfen. Ausserdem werden damit unberechtigte Sozialleistungsbezüge verhindert.
Da der Bundesrat bereits im Juni 2025 im Grundsatz einer entsprechenden Verordnungsänderung zugestimmt hat, setzt er diese neue Bestimmung auf den 1. Januar 2026 in Kraft. Dadurch ergibt sich eine Harmonisierung der kantonalen Praxis. Durch die einheitliche Umsetzung der Regeln zur Erteilung von Kurzaufenthaltsbewilligungen an EU/EFTA-Staatsangehörige, die im Rahmen des Personalverleihs in der Schweiz erwerbstätig sind, wird die Rechtssicherheit erhöht.
Dokumente
Verordnung über den freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten, zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (Verordnung über den freien Personenverkehr, VFP)
Änderung der Verordnung über den freien Personenverkehr: Umsetzung der Begleitmassnahme im Bereich des Personalverleihs, um die Herausforderungen der Zuwanderung zu adressieren
