Bundesrat genehmigt drei Tarifverträge im stationären Bereich
Bern, 26.11.2025 — An seiner Sitzung vom 26. November 2025 hat der Bundesrat drei Tarifverträge genehmigt: Den Tarifvertrag SwissDRG für die stationären akutsomatischen Spitalleistungen, den Tarifvertrag TARPSY für die stationäre Psychiatrie und den Tarifvertrag ST Reha für den stationären Bereich der Rehabilitation. Alle drei Verträge wurden zwischen dem Spitalverband H+ und dem Verband der Schweizer Krankenversicherer prio.swiss neu abgeschlossen. Sie ersetzen die bisher geltenden Tarifverträge und treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Tarifpartner – also Krankenversicherer und Leistungserbringer – vereinbaren für die Vergütung von stationären Behandlungen Pauschalen. Die Pauschalen beruhen auf landesweit einheitlichen Tarifstrukturen und werden in Verträgen festgelegt, die der Bundesrat genehmigen muss. Die Tarifstruktur SwissDRG gilt für den akutsomatischen Bereich der Spitäler und Geburtshäuser, TARPSY gilt für die stationäre Psychiatrie. Die Tarifstruktur ST Reha kommt im Bereich der stationären Rehabilitation zur Anwendung.
Krankenversicherer-Verband prio.swiss als neue Vertragspartei
Seit Anfang 2025 ist der neue Branchenverband prio.swiss seitens Versicherer für die Verhandlung, Pflege und Weiterentwicklung der Tarifstrukturen zuständig. Da zusätzlich neu ein Monitoring des Mengen- und Kostenwachstums (siehe unten) vorgeschrieben ist, mussten die genannten Tarifverträge neu verhandelt und aufgesetzt werden.
Die Tarifverträge im stationären Bereich enthalten aktualisierte Tarifstrukturen. Die Tarifstruktur SwissDRG wurde auf Basis der aktuell verfügbaren Kosten- und Leistungsdaten 2023 aktualisiert und weiterentwickelt und liegt nun in der Version 15.0 vor. Auch die Tarifstruktur TARPSY wurde auf Basis der aktuell verfügbaren Daten aktualisiert und weiterentwickelt und liegt nun in der Version 6.0 vor. Die Version 3.0 der Tarifstruktur ST Reha wurde unverändert übernommen.
Tarifverträge neu mit Monitoring des Mengen- und Kostenwachstums
Mit Inkrafttreten des Kostendämpfungspakets 1b am 1. Januar 2024 müssen die Tarifpartner Massnahmen zur Überwachung und Steuerung von Menge, Volumen und Kosten der erbrachten Leistungen und allfällige Korrekturmassnahmen vorsehen. Sie können dieses Monitoring in bestehende Tarifverträge einbauen oder dafür eigene gesamtschweizerisch geltende Verträge abschliessen.
Die neuen Tarifverträge im stationären Bereich enthalten ab 1. Januar 2026 erstmalig ein solches Monitoring, wobei dieses bis 31. Dezember 2027 befristet genehmigt wird.
Genehmigter Fallbeitrag bleibt unverändert
Der Bundesrat hat zudem den sogenannten Fallbeitrag für die Jahre 2026 bis 2028 genehmigt. Der Fallbeitrag wird pro stationärem Fall in der akutsomatischen Versorgung sowie in der Psychiatrie und Rehabilitation von der SwissDRG AG bei den behandelnden Spitälern erhoben. Sie dient der Finanzierung ihrer Tätigkeiten. Die Fallbeiträge werden von den Versicherern und den Kantonen anteilsmässig finanziert. Der genehmigte Fallbeitrag bleibt wie im Vorjahr unverändert bei 2.80 Franken.
