Bundesrat beschliesst ausgewählte Massnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Grenzverwaltung
Bern, 26.11.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. November 2025 die Umsetzung ausgewählter Massnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen bei der Grenzverwaltung gutgeheissen. Dadurch wird insbesondere die Zusammenarbeit im Bereich Risikoanalyse gestärkt.
An der Kontrolle der schweizerischen Aussengrenzen sind verschiedene Behörden von Bund und Kantonen beteiligt. Um deren Zusammenarbeit zu verbessern, hat der Bundesrat im November 2023 den Bericht «reFRONT – Überprüfung der Zusammenarbeit im Grenzkontrollbereich» zur Kenntnis genommen.
Der Bericht formuliert Empfehlungen für eine intensivere, wirkungsorientierte und stärker institutionalisierte Zusammenarbeit in den Bereichen Ausbildung, Risikoanalyse, Prozesse, Infrastruktur und Technik sowie Policy/Governance. Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), in Zusammenarbeit mit den übrigen an der Grenzverwaltung beteiligten Behörden von Bund und Kantonen, die Empfehlungen aus dem Bericht reFRONT vertieft zu prüfen und bis Ende Dezember 2025 konkrete Umsetzungsvorschläge vorzulegen.
2024 erarbeiteten Vertreter/innen des Staatssekretariats für Migration (SEM), des Bundesamts für Polizei (fedpol), des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) der Polizeikorps der Kantone Bern, Genf, Nidwalden, Tessin und Zürich sowie der Generalsekretariate der Konferenz der Kantons- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sowie der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz (KKPKS) Lösungen für die Umsetzung.
Der Bundesrat hat nun die Umsetzungslösungen in den Bereichen Policy/Governance und Risikoanalyse gutgeheissen. Während im Bereich Policy/Governance das Mandat des Steuerungsgremiums überarbeitet wird, soll unter anderem die Zusammenarbeit bei der Risikoanalyse durch die klare Benennung der zuständigen Stellen verbessert werden. Die Umsetzung obliegt den Behörden in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen und erfolgt im Rahmen der bestehenden Ressourcen.
In den Bereichen Ausbildung sowie Prozesse, Infrastruktur und Technik haben sich alle betroffenen Behörden darauf verständigt, auf die konkrete Umsetzung der Empfehlungen zu verzichten. Die Ausgangslagen und die Bedürfnisse der involvierten Stellen erwiesen sich als zu heterogen.
