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Prüfungen

Swiss Olympic und swiss coach bilden gemeinsam die Trägerschaft der Berufsprüfungen Trainerin/Trainer Leistungssport und der höheren Fachprüfung Trainerin/Trainer Spitzensport.

Die Trainerbildung Schweiz führt im Auftrag der Trägerschaft die Berufsprüfungen in Magglingen durch. 

Mehr Informationen zu den beiden Prüfungsstufen und den Prüfungsordnungen:

Prüfungstermine

Die Prüfungskommission hat entschieden, dass ab 2023 die höheren Fachprüfungen (HFP) sowie die Spezialisierungen jeweils einmal pro Jahr angeboten werden; die HFP werden jeweils für den Mai und die Spezialisierungen für den November ausgeschrieben. Die Berufsprüfungen (BP) werden wie bisher zweimal pro Jahr angeboten (Mai und November). 

Anmeldetermine

Der Anmeldeschluss für die eidgenössischen Prüfungen im Mai (BP und HFP) ist der 31. Dezember. Der Anmeldeschluss für die eidgenössischen Prüfungen im November (BP) ist der 30. Juni.

Der Bund übernimmt 50 Prozent der Kursgebühren

Der Bund beteiligt sich mit 50 Prozent an den anfallenden Kursgebühren. Wer eine Berufs- oder höhere Fachprüfung absolviert, kann die Hälfte der Ausbildungsgebühren an Subventionen geltend machen. Dieser Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg. Über die Voraussetzungen und den Antragsprozess informiert die Website des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.

FAQ Prüfungen

Grundsätzlich sind keine Kurse vorgeschrieben. Der/die Kandidat/in entscheidet selber und in Absprache mit seinem/ihrem nationalen Sportverband resp. seinem/ihrem Coach Developer, welche Kurse er/sie als Vorbereitung auf die eidgenössischen Prüfungen bzw. für eine adäquate Prüfungsvorbereitung besuchen möchte.

Ein Coach Developer (CoDe) begleitet die Trainer/innen auf ihrem Ausbildungsweg. Er fördert ihre persönliche und fachliche Entwicklung, bietet Support beim Transfer der Ausbildungsinhalte in die sportartspezifische Praxis und unterstützt die Kandidierenden bei der Prüfungsvorbereitung. Mehr Informationen zum CoDe findest du hier.

Die Projekt- resp. Diplomarbeit ist sportartspezifisch. Diese wird anlässlich der Prüfung im Teil 1 (Beurteilung der Arbeit) und im Teil 2 (Präsentation und Befragung zur Arbeit) von einer Fachspezialistin oder einem Fachspezialisten beurteilt. Die oder der Coach Developer bzw. Fachspezialist/-in des nationalen Sportverbandes ist im Vorfeld der Berufsprüfung bei der Beurteilung der Praxisbefähigung und der Begleitung der Projektarbeit bzw. des Diplomprojekts involviert.

Der Fragenkatalog "Fachwissen" ist öffentlich und im Downloadbereich der jeweiligen Prüfung einsehbar.

Die Kandidierenden müssen mindestens 800 Stunden (BP) respektive 1'600 Stunden (HFP) aktive Trainertätigkeit mit Kaderathleten (Swiss Olympic Card Holders) im Nachwuchs- oder Elitebereich nachweisen können. Unter beruflicher Tätigkeit wird verstanden, dass die betreffende Person im Auftrag oder als Angestellte/r eines Sportverbandes, Vereines oder von Athleten/Athletinnen/Teams die Aufgabe eines/einer Sporttrainers/Sporttrainerin ausübt. Dabei ist es unerheblich, ob diese Tätigkeit auf einem Anstellungsverhältnis, einem Mandatsverhältnis oder einer ehrenamtlichen Aufgabe beruht.

Die Rahmenbedingungen sind in der Wegleitung zur Berufsprüfung bzw. in der Wegleitung zur höheren Fachprüfung festgehalten. Der nationale Sportverband entscheidet anhand eines Antrages des/der Kandierenden, ob die Anforderungen (Niveau, Form) erfüllt sind.

Detaillierte Infos zu den schriftlichen Arbeiten finden sich im Downloadbereich der Berufsprüfungen unter «Richtlinien zur Projektarbeit» und im Downloadbereich der höheren Fachprüfung unter «HFP Richtlinien zum Diplomprojekt und Praktikum»

Der Expertenpool wird von der Prüfungskommission aufgrund eines
Zulassungsdossiers (Kompetenzprofil) gewählt und besteht aus Spezialistinnen und Spezialisten aus den verschiedenen Sportarten. In den Prüfungsteilen 1 + 2 (Projektarbeit resp. Diplomprojekt und Befragung), wird die Leadexpertin bzw. der Leadexperte nach Möglichkeit aus der entsprechenden Sportart (oder zumindest einer verwandten Sportart) gewählt. Die Coach Developer dürfen den mündlichen Prüfungen «ihrer» Kandidierenden beiwohnen (sofern die Kandidierenden zustimmen). Bei den restlichen Prüfungsteilen werden die Expertinnen und Experten sportartunabhängig zugeteilt.

Sofern mit der Verfassung der Projektarbeit noch nach den alten Richtlinien begonnen wurde, kann diesbezüglich mit der Prüfungsanmeldung ein Antrag an die Prüfungskommission bezüglich «Erstellung der Projektarbeit nach den alten Richtlinien» eingereicht werden. Der neue Fragenkatalog hingegen gilt ab Mai 2022 für alle BP-Kandidierenden.

Die Berufsprüfung kann ein Bestandteil einer nationalen Sportverbandsprüfung sein.

Trainer/innen, welche die Zulassungsbedingungen für die Prüfung nicht erfüllen, haben die Möglichkeit, vor der Anmeldung zur Prüfung einen schriftlichen Antrag bei der Prüfungskommission (PK) zu stellen. Die PK entscheidet gemäss Prüfungsordnung abschliessend über die Zulassung. Nationale Sportverbände von Nicht-J+S-Sportarten legen der PK zusätzlich ihre Ausbildungskonzeption vor. Die PK entscheidet, ob damit eine genügende resp. vergleichbare Qualifikation gemäss Prüfungsordnung erreicht werden kann.


Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen EHSM Trainerbildung Schweiz
Hauptstrasse 247
2532 Magglingen
Tel.
+41 58 483 91 37

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