Anerkennungen
Trainerinnen und Trainer, die über eine akademische oder ausländische Traineranerkennung oder sehr lange internationale Erfahrung verfügen, können einen Antrag auf Prüfung einer Äqvalenz, resp. Passarelle stellen. Informationen dazu finden Sie im entsprechenden Untermenü.
Eingabetermine für Anerkennungsverfahren
Ab 2023 werden vier Anerkennungsprüfungsperioden angeboten: Bis 31. Dezember. eingereichte Anerkennungsanträge werden im 1. Quartal (bis 31. März) geprüft; bis 31. März eingereichte Anerkennungsanträge werden im 2. Quartal (bis 30. Juni) geprüft; bis zum 30. Juni eingereichte Anerkennungsanträge werden im 3. Quartal (bis 30. September) geprüft; bis 30. September eingereichte Anerkennungsanträge werden im 4. Quartal (bis 31. Dezember) geprüft. Aufgrund der zusätzlichen Anerkennungsprüfungsperioden entfallen die bisherigen Sonderprüfungen.
Anerkennungsprozess
Die Phasen des Anerkennungsprozesses im Rahmen des sportartübergreifenden Einführungskurses (EK) in das Schweizer Sportsystem sehen wie folgt aus:
- Vor der EK-Anmeldung (bis 2 Monate vor dem EK): Der/die Ausbildungsverantwortliche des nationalen Sportverbandes überprüft die einzureichenden Dokumente der EK-Teilnehmenden (Anmeldeformular, Diplome, beglaubigte Übersetzungen) und vermerkt auf dem einzureichenden Anmeldeformular eine «provisorische Äquivalenzeinstufung des Verbandes», bevor die EK-Anmeldung über den J+S-Coach erfolgt.
- Nach der EK-Anmeldung (bis zum Kursstart): Die J+S-Kursadministration prüft die eingegangenen Dokumente und fordert allfällige Ergänzungen sowie Dokumente nach. Die TBS überprüft die Dokumente bezüglich des Anerkennungsprozesses und informiert die J+S-Administration über allfällige Nachforderungen.
- Während dem EK: Die TBS bespricht mit dem/der anwesenden Ausbildungsverantwortlichen die Einstufung in das J+S-System sowie das weiter Vorgehen (inkl. allfällige Auflagen). Der/die Ausbildungsverantwortliche informieret die Teilnehmenden an dritten Tag anlässlich des Qualifikationsgesprächs darüber.
- Höhereinstufung Äquivalenz/Passerelle Leistungs-/Spitzensport: Die EK-Teilnehmenden absolvieren ihre weiteren J+S-Ausbildungen (sowie Verbandsausbildungen) gemäss Einstufung ins J+S-System (GA, WB1 und WB2). Nach erfolgreichem Abschluss des ComPass können sie mit einer entsprechenden Verbandsempfehlung eine Höhereinstufung im Leistungs-/Spitzensport bei der TBS beantragen. Nach Prüfung aller Unterlagen und der absolvierten J+S-Ausbildungen (mindestens EK und ComPass) durch die TBS wird ein allfälliger Antrag auf Höherstufung der zuständigen Prüfungskommission (PK) unterbreitet, welche abschliessend darüber entscheidet.
FAQ Anerkennungen
Sämtliche Anträge der Trainer/innen müssen vom nationalen Sportverband auf den offiziellen Formularen (sind im Downloadbereich
der einzelnen Verfahren abrufbar) unterzeichnet und eingereicht werden.
Voraussetzung ist die Einreichung eines vollständigen Dossiers (die Auflagen sind auf der entsprechenden Unterseite zu
entnehmen). Die Anerkennung J+S-Leiter/in mit Zusatz Leistungssport ist bei allen Verfahren eine Grundvoraussetzung.
Bei unvollständigen Dossiers werden die Sportverbände beauftragt, fehlende Angaben nachzuliefern. Geschieht dies nach der Eingabefrist, werden die Dossiers in der nächsten Beurteilungsperiode bearbeitet.
Der definitive Entscheid über die Einstufung wird von der Prüfungskommission 4x jährlich vorgenommen und anschliessend durch das Prüfungssekretariat kommuniziert.
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2532 Magglingen
- Tel.
- +41 58 483 91 37